Produktkonformität und Marktzugang

Anwendbarkeit, Risikobeurteilung und Lücken der technischen Dokumentation werden vor dem Inverkehrbringen in der EU geprüft.

Kostenlose Erstbewertung

Produktkonformität und Marktzugang

Grundlagen und Verantwortungsgrenzen

Bei der Überprüfung der CE-Konformität von Maschinen geht es darum, geltende Gesetze und Normen zu ermitteln, die Risikobewertung und die technischen Unterlagen zu überprüfen und Abhilfe-, Test- und Konformitätsverfahren zu koordinieren. RX Consult vereint Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Arbeitsberater, Ingenieure und chinesischsprachige Berater und bietet chinesischen Unternehmen professionelle Leistungen aus einer Hand für die Expansion nach Europa: Markteintritt, Gründung und Steuern, Organisation und Personal, Handel und M&A, Recht und geistiges Eigentum, Produktkonformität sowie Visa und Aufenthalt. RX Consult übernimmt die Prüfung und Koordination; Qualifizierte externe Stellen führen Prüfungen durch und stellen bei Bedarf Zertifikate aus. Nach Erhalt lesbarer Erstunterlagen stellt RX Consult in der Regel innerhalb von 48 Stunden eine Erstbewertung oder einen Dokumentenplan mit dem anwendbaren Verfahren, den Beteiligten und den nächsten Umsetzungsschritten bereit.

Hersteller, die Maschinen, Produktionslinien oder Industrieanlagen in der Europäischen Union in Verkehr bringen möchten.

  • Die EU-Maschinenverordnung ist die Verordnung (EU) 2023/1230.
  • Die Verordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027.
  • Die Risikobewertung, die technischen Unterlagen und die Konformitätserklärung sind zentrale Aufzeichnungen zur Maschinenkonformität.

Zwei praktische Einstiege

Keines der beiden Vorgehensmodelle ist grundsätzlich vorzuziehen; die Wahl richtet sich nach dem Unternehmen, den verfügbaren Nachweisen, dem Ziel und den tatsächlichen Verantwortlichkeiten.

Maschinenrecht und technische Aktenprüfung

Trennt die Rechtsgrundlage, das Anwendungsdatum und die Kerndaten des Herstellers.

Element zur MaschinenkonformitätBestätigte regulatorische Tatsache
VerordnungDie EU-Maschinenverordnung ist die Verordnung (EU) 2023/1230.
BewerbungsdatumDie Verordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027.
KernaufzeichnungenDie Risikobewertung, die technischen Unterlagen und die Konformitätserklärung sind zentrale Aufzeichnungen zur Maschinenkonformität.

Selbsterklärung des Herstellers

01

Beginnen Sie mit Prüfung von Produktumfang und anwendbaren Vorschriften und prüfen Sie anschließend Risikobeurteilung und Lückenanalyse der technischen Dokumentation.

  • Prüfung von Produktumfang und anwendbaren Vorschriften
  • Risikobeurteilung und Lückenanalyse der technischen Dokumentation

Konformitätsbewertung durch Dritte

02

Beginnen Sie mit Koordination von Betriebsanleitung, Erklärung und Korrekturmaßnahmen und verknüpfen Sie dies anschließend mit Bei Bedarf Abstimmung mit Prüfstellen oder notifizierten Stellen.

  • Koordination von Betriebsanleitung, Erklärung und Korrekturmaßnahmen
  • Bei Bedarf Abstimmung mit Prüfstellen oder notifizierten Stellen

Leistungsumfang und Grenzen

Was koordiniert werden kann

  • Prüfung von Produktumfang und anwendbaren Vorschriften
  • Risikobeurteilung und Lückenanalyse der technischen Dokumentation
  • Koordination von Betriebsanleitung, Erklärung und Korrekturmaßnahmen
  • Bei Bedarf Abstimmung mit Prüfstellen oder notifizierten Stellen

Umsetzungsablauf

Dies sind Entscheidungs- und Umsetzungsphasen, keine festgelegten Wochen. Die Qualität der Unterlagen, Behörden und Dritte beeinflussen den Zeitplan.

01

Anwendbarkeitsentscheidung

02

Überprüfung der technischen Datenlücke

03

Behebung und Tests

04

Koordination des externen Körpers

05

Erklärung und CE-Kennzeichnung

Unterlagen für die Erstprüfung

  • Modelle, Verwendungszweck, Zielmarkt und verantwortliche Stellen
  • Zeichnungen, Stücklisten, Steuerungssysteme und Sicherheitsfunktionsaufzeichnungen
  • Risikobewertung, geltende Standards und Sanierungsprotokolle
  • Technische Unterlagen, Anweisungen, Erklärungen und vorhandene Prüfberichte

Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich durch die neue Maschinenverordnung?

Die Verordnung (EU) 2023/1230 gilt unmittelbar und aktualisiert unter anderem die Vorgaben für Hochrisikokategorien, digitale Dokumentation, Cybersicherheit und Systeme mit selbstentwickelndem Verhalten. Jedes Produkt muss gesondert beurteilt werden.

Dürfen Betriebsanleitungen ausschließlich digital bereitgestellt werden?

Die Verordnung erlaubt digitale Betriebsanleitungen, wenn die Anforderungen an Zugänglichkeit, Herunterladen und Speicherung erfüllt sind. Auf Verlangen muss unter den in der Verordnung festgelegten Voraussetzungen weiterhin kostenlos ein Papierexemplar bereitgestellt werden.

Wie werden Maschinenkategorien mit hohem Risiko bestimmt?

Maßgeblich ist Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1230. Für Produkte in Teil A gelten vorgegebene Verfahren unter Einbindung Dritter; für Teil B stehen die in der Verordnung vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren zur Verfügung.

Ab wann gilt die Maschinenverordnung?

Die Verordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027. Anwendbarkeit, technische Dokumentation und erforderliche Korrekturmaßnahmen sollten rechtzeitig vor diesem Datum geprüft und vorbereitet werden.

Welche technischen Unterlagen werden für die Erstprüfung benötigt?

Benötigt werden insbesondere Modellangaben und bestimmungsgemäße Verwendung, Zeichnungen, Risikobeurteilung, angewandte Normen, Prüfberichte, Betriebsanleitungen, Angaben zu Software oder Steuerungssystemen und vorhandene Erklärungen.

Stellt RX Consult CE-Zertifikate aus?

Nein. Wir prüfen die Anwendbarkeit, erfassen Lücken und koordinieren Korrekturmaßnahmen. Zuständige externe Stellen führen bei Bedarf Prüfungen oder Konformitätsbewertungen unter Einbindung Dritter durch.

Liefernachweise und Arbeitsformate

Ausgangspunkt sind die Fakten

Nennen Sie Unternehmen, Zielmarkt und aktuellen Stand, damit wir die zu prüfenden Unterlagen und professionellen Rollen bestimmen können.

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