Die Einstellung von Mitarbeitern in Italien bedeutet die Anwendung des entsprechenden CCNL, die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags, das Ausfüllen der obligatorischen Einstellungs- und Sozialversicherungsanmeldungen sowie die Pflege der Gehaltsabrechnung und der Mitarbeiterbeziehungen. RX Consult vereint Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Arbeitsberater, Ingenieure und chinesischsprachige Berater und bietet chinesischen Unternehmen professionelle Leistungen aus einer Hand für die Expansion nach Europa: Markteintritt, Gründung und Steuern, Organisation und Personal, Handel und M&A, Recht und geistiges Eigentum, Produktkonformität sowie Visa und Aufenthalt. Der Beschäftigungsbereich wird von einem Consulente del Lavoro geleitet. Nach Erhalt lesbarer Erstunterlagen stellt RX Consult in der Regel innerhalb von 48 Stunden eine Erstbewertung oder einen Dokumentenplan mit dem anwendbaren Verfahren, den Beteiligten und den nächsten Umsetzungsschritten bereit.
Unternehmen, die in Italien Personal einstellen, Entsendungen steuern oder die Personalrichtlinien der Gruppe an das italienische Arbeitsrecht anpassen.
- Die geltende CCNL wirkt sich auf Mindestlohn, Einstufung, Arbeitszeit und Sozialleistungen aus.
- Der Arbeitgeber muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses die obligatorische Einstellungsmitteilung ausfüllen.
- Sozialversicherungs- und Arbeitsunfallangelegenheiten betreffen INPS bzw. INAIL.


